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   BerG Heilberufe Mainz, 13.12.2000 - Kf 536/99   

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BerG Heilberufe Mainz, 13.12.2000 - Kf 536/99 (https://dejure.org/2000,48260)
BerG Heilberufe Mainz, Entscheidung vom 13.12.2000 - Kf 536/99 (https://dejure.org/2000,48260)
BerG Heilberufe Mainz, Entscheidung vom 13. Dezember 2000 - Kf 536/99 (https://dejure.org/2000,48260)
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  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BerG Heilberufe Mainz, 13.12.2000 - Kf 536/99
    Hinsichtlich der letztlich entscheidenden Frage, wann ein Angriff auf die Ehre als widerrechtlich anzusehen ist und wann er nach der Rechtsordnung -weil durch das Recht auf freie Meinungsäußerung oder durch die Wahrnehmung berechtigter Interessen seitens des Angreifers gedeckt - hingenommen werden muss, kommt es maßgeblich darauf an, ob die ehrverletzende Äußerung Tatsachenbehauptungen oder Werturteile zum Gegenstand hat (vgl. hierzu z.B. BVerfG, NJW 1996, 1529; NJW 1992, 1439; NJW 1992, 1442; NJW 1999, 1322 und NJW 1999, 3326; BGH, NJW 1996, 1131; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 750; OLG Köln, NJW-RR 2000, 829).

    Auch eine überspitzte und polemische Kritik muss grundsätzlich hingenommen werden (BVerfG, NJW 1991, 95; NJW 1992, 1439, 1441; OLG Brandenburg, NJW 1999, 3339).

    Erst wenn bei einer Meinungsäußerung nicht mehr die - wenn auch polemische - Auseinandersetzung in der Sache im Vordergrund steht, sondern die Person des Betroffenen, die verletzt, beschädigt, geschmäht werden soll (so genannte Schmähkritik, die insbesondere - aber nicht nur - im Fall von Formbeleidigungen zu bejahen ist), muss das Grundrecht der Meinungsfreiheit hinter dem Schutz des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen zurücktreten (vgl. BVerfG, NJW 1992, 1439, 1441; NJW 1991, 95; NJW 1995, 3303; NJW 1999, 3326).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BerG Heilberufe Mainz, 13.12.2000 - Kf 536/99
    Hinsichtlich der letztlich entscheidenden Frage, wann ein Angriff auf die Ehre als widerrechtlich anzusehen ist und wann er nach der Rechtsordnung -weil durch das Recht auf freie Meinungsäußerung oder durch die Wahrnehmung berechtigter Interessen seitens des Angreifers gedeckt - hingenommen werden muss, kommt es maßgeblich darauf an, ob die ehrverletzende Äußerung Tatsachenbehauptungen oder Werturteile zum Gegenstand hat (vgl. hierzu z.B. BVerfG, NJW 1996, 1529; NJW 1992, 1439; NJW 1992, 1442; NJW 1999, 1322 und NJW 1999, 3326; BGH, NJW 1996, 1131; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 750; OLG Köln, NJW-RR 2000, 829).

    Bei nicht erweislich wahren Tatsachenbehauptungen muss eine Abwägung zwischen den Interessen des Äußernden und den Interessen des Betroffenen vorgenommen werden: Beruht die Behauptung auf einer sorgfältigen Recherche und besteht ein sachliches Interesse des Äußernden an der Weiterverarbeitung oder ein Interesse der Allgemeinheit an einer Information, überwiegt außerhalb von Bereichen, die die Intim-, Privat- oder Vertraulichkeitssphäre des Betroffenen berühren, regelmäßig das Grundrecht des Art. 5 I GG den Ehrenschutz des Betroffenen (BVerfG, NJW 1999, 1322; BGH, NJW 1993, 525, 527; Soehring, NJW 1997, 360, 364).

    Wahre Tatsachen schließlich dürfen - mit im vorliegenden Fall nicht interessierenden Ausnahmen - grundsätzlich verbreitet werden (vgl. BVerfG, NJW 1993, 1464; NJW 1999, 1322; OLG Brandenburg, NJW 1999, 3342; Soehring, NJW 1997, 360, 367).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BerG Heilberufe Mainz, 13.12.2000 - Kf 536/99
    Maßgeblich ist vielmehr der Sinn, den eine Äußerung - unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs - nach dem Verständnis eines unbefangenen und verständigen Publikums objektiv hat (vgl. BVerfG, NJW 1995, 3303).

    Erst wenn bei einer Meinungsäußerung nicht mehr die - wenn auch polemische - Auseinandersetzung in der Sache im Vordergrund steht, sondern die Person des Betroffenen, die verletzt, beschädigt, geschmäht werden soll (so genannte Schmähkritik, die insbesondere - aber nicht nur - im Fall von Formbeleidigungen zu bejahen ist), muss das Grundrecht der Meinungsfreiheit hinter dem Schutz des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen zurücktreten (vgl. BVerfG, NJW 1992, 1439, 1441; NJW 1991, 95; NJW 1995, 3303; NJW 1999, 3326).

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus BerG Heilberufe Mainz, 13.12.2000 - Kf 536/99
    Auch eine überspitzte und polemische Kritik muss grundsätzlich hingenommen werden (BVerfG, NJW 1991, 95; NJW 1992, 1439, 1441; OLG Brandenburg, NJW 1999, 3339).

    Erst wenn bei einer Meinungsäußerung nicht mehr die - wenn auch polemische - Auseinandersetzung in der Sache im Vordergrund steht, sondern die Person des Betroffenen, die verletzt, beschädigt, geschmäht werden soll (so genannte Schmähkritik, die insbesondere - aber nicht nur - im Fall von Formbeleidigungen zu bejahen ist), muss das Grundrecht der Meinungsfreiheit hinter dem Schutz des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen zurücktreten (vgl. BVerfG, NJW 1992, 1439, 1441; NJW 1991, 95; NJW 1995, 3303; NJW 1999, 3326).

  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus BerG Heilberufe Mainz, 13.12.2000 - Kf 536/99
    Hinsichtlich der letztlich entscheidenden Frage, wann ein Angriff auf die Ehre als widerrechtlich anzusehen ist und wann er nach der Rechtsordnung -weil durch das Recht auf freie Meinungsäußerung oder durch die Wahrnehmung berechtigter Interessen seitens des Angreifers gedeckt - hingenommen werden muss, kommt es maßgeblich darauf an, ob die ehrverletzende Äußerung Tatsachenbehauptungen oder Werturteile zum Gegenstand hat (vgl. hierzu z.B. BVerfG, NJW 1996, 1529; NJW 1992, 1439; NJW 1992, 1442; NJW 1999, 1322 und NJW 1999, 3326; BGH, NJW 1996, 1131; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 750; OLG Köln, NJW-RR 2000, 829).

    Bewusst unwahre, aber auch ohne weiteres erkennbar unwahre Tatsachenbehauptungen können durch das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht gedeckt sein; denn an der Aufrechterhaltung und Weiterverarbeitung herabsetzender Tatsachenbehauptungen, die als unwahr erkannt wurden, kann auch unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Interesse bestehen (BVerfG, NJW 1996, 1529; NJW 1997, 1439, 1441).

  • BGH, 29.01.1997 - XII ZR 257/95

    Verschweigen höherer Einkünfte des Unterhaltsberechtigten kann zum Verlust des

    Auszug aus BerG Heilberufe Mainz, 13.12.2000 - Kf 536/99
    Bewusst unwahre, aber auch ohne weiteres erkennbar unwahre Tatsachenbehauptungen können durch das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht gedeckt sein; denn an der Aufrechterhaltung und Weiterverarbeitung herabsetzender Tatsachenbehauptungen, die als unwahr erkannt wurden, kann auch unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Interesse bestehen (BVerfG, NJW 1996, 1529; NJW 1997, 1439, 1441).

    Werturteile dagegen, also Stellungnahmen des Äußernden, die die subjektive Beziehung des Äußernden zum Gegenstand seiner Äußerung widerspiegeln und auf Tatsachen beruhen können, aber keinesfalls müssen, sind grundsätzlich frei, ohne dass es darauf ankäme, ob die Äußerung wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, begründet oder grundlos, emotional oder rational ist (BVerfG, NJW 1997, 1439, 1440).

  • BVerfG, 15.01.1999 - 1 BvR 1274/92

    Verfassungsrechtlich unbedenkliche Untersagung der Veröffentlichung der

    Auszug aus BerG Heilberufe Mainz, 13.12.2000 - Kf 536/99
    Hinsichtlich der letztlich entscheidenden Frage, wann ein Angriff auf die Ehre als widerrechtlich anzusehen ist und wann er nach der Rechtsordnung -weil durch das Recht auf freie Meinungsäußerung oder durch die Wahrnehmung berechtigter Interessen seitens des Angreifers gedeckt - hingenommen werden muss, kommt es maßgeblich darauf an, ob die ehrverletzende Äußerung Tatsachenbehauptungen oder Werturteile zum Gegenstand hat (vgl. hierzu z.B. BVerfG, NJW 1996, 1529; NJW 1992, 1439; NJW 1992, 1442; NJW 1999, 1322 und NJW 1999, 3326; BGH, NJW 1996, 1131; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 750; OLG Köln, NJW-RR 2000, 829).

    Erst wenn bei einer Meinungsäußerung nicht mehr die - wenn auch polemische - Auseinandersetzung in der Sache im Vordergrund steht, sondern die Person des Betroffenen, die verletzt, beschädigt, geschmäht werden soll (so genannte Schmähkritik, die insbesondere - aber nicht nur - im Fall von Formbeleidigungen zu bejahen ist), muss das Grundrecht der Meinungsfreiheit hinter dem Schutz des Persönlichkeitsrechts des Betroffenen zurücktreten (vgl. BVerfG, NJW 1992, 1439, 1441; NJW 1991, 95; NJW 1995, 3303; NJW 1999, 3326).

  • OLG Brandenburg, 02.09.1998 - 1 U 4/98

    Verletzung des Eigentum- oder Persönlichkeitsrechts durch Fotografien; Abgrenzung

    Auszug aus BerG Heilberufe Mainz, 13.12.2000 - Kf 536/99
    Tatsachenbehauptungen beziehen sich auf die objektive Wirklichkeit, sind also dem Beweis als "wahr oder unwahr" zugänglich (vgl. BVerfG, NJW 1994, 1779; BGH, NJW-RR 1999, 1251; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 750; OLG Brandenburg, NJW 1999, 3339, 3341).

    Auch eine überspitzte und polemische Kritik muss grundsätzlich hingenommen werden (BVerfG, NJW 1991, 95; NJW 1992, 1439, 1441; OLG Brandenburg, NJW 1999, 3339).

  • OLG Koblenz, 13.02.1997 - 5 U 686/96

    Behauptung der Verletzung von Konkursverwalterpflichten; Verletzung des

    Auszug aus BerG Heilberufe Mainz, 13.12.2000 - Kf 536/99
    Hinsichtlich der letztlich entscheidenden Frage, wann ein Angriff auf die Ehre als widerrechtlich anzusehen ist und wann er nach der Rechtsordnung -weil durch das Recht auf freie Meinungsäußerung oder durch die Wahrnehmung berechtigter Interessen seitens des Angreifers gedeckt - hingenommen werden muss, kommt es maßgeblich darauf an, ob die ehrverletzende Äußerung Tatsachenbehauptungen oder Werturteile zum Gegenstand hat (vgl. hierzu z.B. BVerfG, NJW 1996, 1529; NJW 1992, 1439; NJW 1992, 1442; NJW 1999, 1322 und NJW 1999, 3326; BGH, NJW 1996, 1131; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 750; OLG Köln, NJW-RR 2000, 829).

    Tatsachenbehauptungen beziehen sich auf die objektive Wirklichkeit, sind also dem Beweis als "wahr oder unwahr" zugänglich (vgl. BVerfG, NJW 1994, 1779; BGH, NJW-RR 1999, 1251; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 750; OLG Brandenburg, NJW 1999, 3339, 3341).

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus BerG Heilberufe Mainz, 13.12.2000 - Kf 536/99
    Tatsachenbehauptungen beziehen sich auf die objektive Wirklichkeit, sind also dem Beweis als "wahr oder unwahr" zugänglich (vgl. BVerfG, NJW 1994, 1779; BGH, NJW-RR 1999, 1251; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 750; OLG Brandenburg, NJW 1999, 3339, 3341).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 221/90

    Rhetorische Fragen und Meinungsfreiheit

  • BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/97

    Leistung der Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten mittels Faksimile-Stempel;

  • BGH, 17.11.1992 - VI ZR 352/91

    Wahrnehmung berechtigter Interessen durch Großbank bei internem Rundschreiben der

  • OLG Köln, 06.12.1999 - 16 U 44/99

    Ehrverletzende Werturteile

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